Behördlicherseits gab es bereits Pläne für eine zukünftige Nutzung nach einer Räumung. „Nach der erfolgreichen Evakuierung der dort untergebrachten Juden“ sollte das Altersheim „mit Wirkung vom 23.07.1942 als Behördenunterkunft sichergestellt“ werden. Daher waren „die z.Zt. in jüdischen Altersheimen untergebrachten Juden“ bei der „Evakuierung“ am 23.07.1942 „an erster Stelle“ zu erfassen. Für die Durchführung der „Evakuierung“ ab Hannover am 24.07.1942 von insgesamt 779 Deportierten, darunter 173 aus dem Bereich der „Staatspolizeistelle Bremen“, war die „Staatspolizeistelle Hannover“ verantwortlich. Mit der Zusammenstellung der Deportationsliste in Bremen wurde die Reichsvereinigung der Juden, Bezirksstelle Nordwestdeutschland (Büro Bremen) beauftragt. Von dieser wurden die Betroffenen ca. zwei Wochen vor dem bereits feststehenden Termin darüber informiert, „dass in Kürze der Abtransport sämtlicher in Bremen, Wesermünde und im Reg. Bez. Stade lebenden Juden – außer den noch bestehenden Mischehen – nach Theresienstadt vor sich geht.“ Rückwirkend zum 01.03.1942 wurde „sämtliches bewegliches und unbewegliches Vermögen“ beschlagnahmt. „Jeder abzuschiebende Jude hat sein Bargeld, seine Wertpapiere, Sparkassenbücher, sonstigen Wertgegenstände – wie Schmucksachen, Ringe, Halsketten, Armbänder usw. – bei seiner Festnahme bei sich zu führen. Alle diese Gegenstände werden ihm bei der Durchsuchung der Koffer und der Leibesvisitation im Sammellager Ahlem abgenommen. Keinesfalls dürfen Juden Bargeld oder Wertgegenstände auf dem Transport mitnehmen. Nur Eheringe dürfen den Juden belassen werden“, heißt es entlarvend in dem Anschreiben der „Staatspolizeidienststelle Hannover“ vom 10.07.1942. Darüber hinaus verlor Cissy Wulff auch ihre Rentenansprüche. Die Rentenzahlungen wurden am 31.08.1942 eingestellt. „Wir bitten Sie, mit größter Ruhe Ihre Vorbereitungen zu treffen und über die Abwanderungen nicht mit der deutschblütigen Bevölkerung zu sprechen, vor allem ist es untersagt, bei außenstehenden Kreisen irgendein Mitleid zu erregen“, musste Cissy Wulff in der persönlichen Benachrichtigung am 10.07.1942 über die bevorstehende „Abwanderung nach Theresienstadt“ lesen. Aufsehen sollte vermieden werden. Den Betroffenen war gestattet, bis zu 50 kg Gepäck, vollständige Bekleidung, Bettzeug, Verpflegung und Essgeschirr mitzunehmen. Sie wurden am 23.07.1942 in Gruppen von 10 bis 15 Personen zum Bahnhof geführt. „Im Morgengrauen und bei strömendem Regen mussten die Leute unter freiem Himmel stehen, bis sie endlich in Eisenbahnwagen verladen wurden“, erinnerte sich der Zeitzeuge Bruno Nette 1948.
Über das, was sich bei der Ankunft des Deportationszuges am 24.07.1942 in Bauschowitz ereignete, liegt ein Zeitzeugenbericht von Miroslav Karny vor: „Kaum vorstellbare Szenen spielten sich ab, wenn die völlig desorientierten (…) Juden mit ihrem 50 kg schweren Gepäck, in das sie oft Sachen eingepackt hatten, die für das Lagerleben auf geradezu groteske Weise unbrauchbar waren, auf dem Bahnhof von Bauschowitz ausstiegen und die zweieinhalb Kilometer nach Theresienstadt zu Fuß zurücklegen mussten.“
Nach der Ankunft in Theresienstadt mussten die Deportierten zunächst die „Schleuse“ passieren und sich einer erneuten Kontrolle unterziehen. Dann wurden ihnen die Unterkünfte „in Kasematten oder auf Dachböden“ zugewiesen. „Zum Essen bekamen sie etwas Kaffee-Ersatz und eine Scheibe Brot.“ Angesichts der katastrophalen hygienischen Bedingungen in den total überfüllten Räumen dürfte es für die Schwestern tröstlich gewesen sein, dass sie nicht getrennt wurden. Sie wohnten im Gebäude L 120, Zimmer-Nr.115. Ein „Vorzeige- und Altersghetto“ war Theresienstadt allenfalls partiell dann, wenn ausländische Rot-Kreuz-Delegationen die „vom Führer geschenkte Stadt“ besuchten. Cissy Wulff war nun schon 75 Jahre alt. „Bei dem Alter der Frau Wulff und den bekannten gesundheitsgefährdenden Zuständen in derartigen Ghettos musste auch mit dem baldigen Tod einer Eingelieferten gerechnet werden“, heißt es fern jeglicher Empathie in der Urteilsbegründung „der Entschädigungssache“ ihres erbberechtigten Enkels Klaus N. Wulff gegen die Freie Hansestadt Bremen 1961. Cissy Wulff starb laut „Todesfallanzeige“ des Ältestenrates des Ghettos Theresienstadt am 19.01.1943. Als Krankheit und Todesursache wurde von der behandelnden Ärztin „Erysipel = Rotlauf“ eingetragen. Die Gültigkeit des Todesdatums wurde per Gerichtsbeschluss bestätigt, die Klage abgewiesen.