Leopold Bartels (Jg. 1895), von Beruf Friseur, war später als Reisender und Handelsvertreter unterwegs. Im April 1942 kam er wegen des Verdachts, dass er zusammen mit ausländischen Zivilarbeitern Auslandssender (»Rundfunkverbrechen«) hörte, in »Schutzhaft« in Verden und Nienburg.
Vom 1. Mai bis 31. Juli 1942 war er dann im „Arbeitserziehungslager“ Liebenau. Danach wurde ihm das Handeln verboten. Weil er dagegen verstieß, wurde er vom Amtsgericht Verden zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, die er im Landgerichtsgefängnis absaß. Nach dem Krieg beantragte er eine Haftentschädigung. Ihm wurden zwei Monate anerkannt (300,00 DM). Im Sommer 1958 ertrank er in der Aller.