Aus der Meldekarte des Händlers Fritz Hartje, der seit 1925 im Piepenbrink 17 wohnte, geht hervor, dass er am 18.09.1900 in Walsrode geboren und verheiratet war. Es kann sich bei ihm daher nicht um den Vater von Ferdinand handeln. Am 13.07.1939 wurde er im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen erkennungsdienstlich behandelt („Verstoß gegen das Heimtückegesetz“). Er wurde Soldat und kehrte 1946 in seine Wohnung zurück („zugezogen von Wehrmacht“).
Aus den Gefangenenbüchern des Landgerichtsgefängnisses Verden geht hervor, dass Ferdinand Hartje am 25.08.1925 wegen Diebstahls eingeliefert und am 18.09.1925 entlassen worden war. Vier Jahre später (14.10.1929) wurde er wieder eingeliefert, diesmal wegen „Übertretung“. Die Entlassung erfolgte vier Tage später. Die nächste und bis 1945 letzte Einlieferung war am 3.12.1938. Er wurde am 22.03.1939 ins Zuchthaus Celle überführt. Auf seiner Meldekarte wurde vermerkt: „März 1939 zur Strafverbüßung 6 Jahre Zuchthaus nach Celle überführt daran anschließend Sicherungsverwahrung.“
Um Kritik an der NS-Führung und ihren Organisationen zu unterbinden, erließ die Regierung am 21.03.1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“.
Dann verliert sich seine Spur. Er ist offensichtlich später auf Grund seiner Homosexualität verhaftet und in das KZ Sachsenhausen eingeliefert worden. In der Gedenkstätte Sachsenhausen wird er als „§ 175-Opfer“ geführt. Aus dem Sterbebuch geht hervor, dass er am 20.03.1943 mit 50 Jahren an „Lungenentzündung beim Grundleiden Lungentuberkulose“ verstarb.
Im Juni 1935 wurde der § 175 StGB, der sich gegen homosexuelle Handlungen richtete), um den Zusatz § 175a „Schwere Unzucht zwischen Männern“, der Zuchthaus bis zu zehn Jahren vorsah, verschärft.