Ernst Karl Probst (*24.02.1896 in Hessberg, Kreis Hildburghausen / Thüringen) war verheiratet und zunächst Arbeiter bei der Firma Held und Franke in Verden. Danach war er bei der Baufirma Christian Corleis beschäftigt. Er war aktives Parteimitglied der KPD und stand unter Beobachtung der Gestapo. Auf seiner Meldekarte beim Einwohnermeldeamt wurde vermerkt: „Bei Umzug Nachricht an Stapo“.
Am 19. Juli 1933 wurde im „Verdener Anzeigenblatt“ die Verhaftung von Probst bekannt gemacht: „(Schutzhaft.) Der Einwohner Probst wurde in Schutzhaft genommen, da er sein loses Mundwerk nicht im Zaume hatte halten können.“ Wie lange die Haft dauerte, konnte nicht ermittelt werden. Aber zusammen mit Adolf Wittig (s. Stolperstein) wurde er am 7.01.1938 von der Gestapo wieder festgenommen und im Landgerichtsgefängnis inhaftiert. Die Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg lautete: Vorbereitung zum Hochverrat. Am 12.03.38 wurden aber beide freigesprochen und am 28.03.38 entlassen. Doch die Freiheit währte nicht lange. Vier Tage später, am 1. April 1938, wurden Probst und Wittig erneut von der Gestapo verhaftet. Der Schutzhaftbefehl war bereits am 25.03.38 in Berlin vom Geheimen Staatspolizeiamt ausgestellt worden. Beide wurden am 6. April 1938 in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert, wo am 9.04.38 ihre Einlieferung notiert wurde (Häftlingsnummer 001676, Häftlingsblock 42). Nach zwei Jahren, am 20.04.1940, wurde Probst entlassen und meldete sich zwei Tage später wieder in Verden an. Im September 1941 wurde Probst wiederum auf Grund einer Denunziation inhaftiert und vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein zweites Verfahren gegen ihn eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Grantz aus Verden übernahm die Verteidigung. Nach neun Monaten Untersuchungshaft gelang es ihm, einen Freispruch zu erreichen, allerdings nur begrenzt, denn Probst wurde der Gestapo zur Verfügung gestellt (so genannte „Rücküberstellung“). Es bestand daher die Gefahr, dass er erneut in ein KZ oder eine Strafkompanie überführt werden würde. Dr. Grantz alarmierte den Arbeitsgeber von Probst, Christian Corleis, und beide konnten sich für die vollständige Freilassung von Probst einsetzen.