„Zur Deckung der Polizeikosten“ in Höhe von 143,15 RM sind zunächst Kartoffeln und Brennholz und später auch acht „Wohnungseinrichtungsgegenstände“ verkauft worden. Sie gehörten zu der während des Synagogenbrandes in der Pogromnacht sichergestellten und akribisch aufgelisteten Wohnungseinrichtung „in Verwahrung der Ortspolizeibehörde“. David Grünfelds Vollmacht vom 28.10.1938 für „Herrn Max Löwenstein, über meine Gegenstände nach meinen Anweisungen zu handeln“, wurde dabei völlig missachtet. In Neu Benschen (heute: Zbaszynek) angekommen, mussten die Abgeschobenen die letzten Kilometer von der SS-Wachmannschaft getrieben und z.T. geschlagen zur polnischen Grenzstation Zbaszyn (Bentschen) zu Fuß zurücklegen. Die Familie Grünfeld gehörte offensichtlich zu den Spätankömmlingen, denen polnischerseits die Einreise verweigert wurde und die in grenznahen Sammellagern unter schlimmsten v.a. hygienischen Bedingungen in alten Militärbaracken und Stallungen in Zbaszyn interniert wurden. Von dort erreichte eine am 26.11.1938 abgestempelte Postkarte die Familie Löwenstein mit der Bitte, der Familie angesichts des bevorstehenden Winters v.a. Wäsche, wärmende Decken und Haushaltsgeräte zu schicken. Das sagt viel mehr aus über die Lebensbedingungen im Lager als die sachliche Mitteilung: „Wir sind nicht alleine. In diesem kleinen Grenzort wohnen 8.000 Menschen, die mit uns kamen.“ Das Lager, in dem sich die Lebensbedingungen allmählich durch Eigeninitiative der Abgeschobenen, Hilfe polnischer jüdischer und auch ausländischer, insbesondere amerikanischer Organisationen allmählich besserten, wurde erst im Juli 1939 geschlossen.
Am 09.11.38 (!) hatte David Grünfeld bereits Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot eingelegt und die „Wiedereinreise ins Reichsgebiet“ beantragt. Noch schroffer als auf diesen Antrag reagierte die Stadt Verden auf die vom „Hilfskomitee f. Ausgewiesene“ schriftlich übermittelte Bitte vom 05.05.1939 um ein Führungszeugnis ohne einen Hinweis auf die „geringfügige Strafe“, da das für die Auswanderung in die USA „nicht dienlich“ sei. Darunter wurde am 22.05.1939 handschriftlich vermerkt: „Wir haben keine Veranlassung für einen polnischen Juden irgendetwas zu tun. Er muss selbst sehen wie er weiter kommt. Wir sind ihn los! Antwort wird nicht erteilt, weil nicht einmal Porto für Ausland beigefügt ist. Dennoch erhielt David Grünfeld von der Grenzdienststelle Neu Bentschen einen „Ausnahme-Einreisevermerk“ für fünf Wochen im Pass, um vorrübergehend nach Verden zurückzukehren und sich nach Hamburg „zu seinem Kinde zu begeben“. Seine fristgemäße Abreise zusammen mit seinem Sohn Ernst sollte polizeilich überwacht werden. David Grünfeld meldete sich in Verden am 31.05.1939 an und am 19.06.1939 „nach Bentschen, Polen“ wieder ab. Er wohnte in dieser Zeit bei Löwensteins.
Am 09.06.1939 bestätigte er den Empfang „sämtlicher vorhandener Einrichtungs-Gegenstände, lt. Verzeichnis, außer den am 09.11.39 veräußerten Gegenständen“. Irgendwelche Informationen über das Leben in Polen und das Sterben der Familie Grünfeld im Warschauer Ghetto sind in den hiesigen Archiven nicht vorhanden. Das Bundesarchiv in Koblenz hält die gesamte 1940 deportierte Familie „für in Warschau verschollen“. Die „Central Database of Shoah Victims’ Names“ nennt konkret Warschau als Todesort, desgleichen das Papenburger Gedenkbuch von Uwe Eissing.